DJV-Justitiar von Massow erläutert Schritt für Schritt, was zu beachten ist. Ab März können Revierinhaber Wahlunterlagen bei der SVLFG anfordern. Im Mai heißt es dann: Liste „Jäger“ wählen und Mitsprache für sechs Jahre sichern.
Was bei der Sozialwahl 2023 zu beachten ist: DJV-Justitiar von Massow gib in einem Kurzvideo eine Schritt-für-Schritt-Erklärung ab. (Quelle: DJV)
Im Mai 2023 finden bundesweit die Sozialwahlen statt – auch bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Dort sind alle Revierinhaber in Deutschland pflichtversichert. Sie müssen für die Teilnahme an der reinen Briefwahl ihre Unterlagen bei der SVLFG anfordern, was voraussichtlich ab März möglich ist. Der DJV appelliert an alle Wahlberechtigten, sich zu beteiligen und im Mai die Liste „Jäger“ zu wählen. Damit werden die Rechte von Jägerinnen und Jägern gestärkt – und zwar für sechs Jahre.
In einem Kurzvideo erklärt DJV-Justitiar Friedrich von Massow Schritt für Schritt, wer wahlberechtigt ist, wie die Wahlunterlagen beantragt werden und welche Dokumente sonst noch wichtig sind. Der DJV bitte alle Vorsitzenden von Hegeringen, Kreisjägerschaften und anderen Jägervereinigungen, das Erklärvideo bei den anstehenden Mitgliederversammlungen einzusetzen. Weitere Informationen zur Sozialwahl gibt es unter jagdverband.de/sozialwahl-2023. Dort gibt es das Video in unterschiedlicher Auflösung zum Herunterladen – unter anderem für die Verbreitung über Messenger-Dienste wie Whatsapp. Die Internetseite wird laufend aktualisiert. Sobald die SVLFG ein Muster des Fragebogens mit Anleitung bereitstellt, ist beides auf der DJV-Seite abrufbar.
Quelle: DJV