Vorschlag zur Änderung der Berner Konvention liegt vor. DJV begrüßt politische Initiative. Bundesumweltministerin Steffi Lemke muss jetzt handeln.
Die EU-Kommission hat den Mitgliedsstaaten einen Vorschlag vorgelegt, den Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention zu lockern, um ein flexibleres Management bei gleichzeitiger Wahrung des günstigen Erhaltungszustandes zu ermöglichen. Nun müssen die EU-Mitgliedsstaaten im Rat mit qualifizierter Mehrheit zustimmen, damit der Antrag dem ständigen Ausschuss der Berner Konvention vorgelegt werden kann. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt ausdrücklich den Vorstoß der Europäischen Kommission. Zeigt er einmal mehr, dass die EU-Kommission und die Generaldirektion Umwelt bereit sind, einen pragmatischen Weg hin zu einem Bestandsmanagement für den Wolf zu gehen. „Es ist jetzt an der Bundesregierung, insbesondere an Bundesumweltministerin Steffi Lemke, sich nicht weiter hinter dem europäischen Naturschutzrecht zu verstecken. Es muss endlich das umgesetzt werden, was im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition steht: ein regional differenziertes Bestandsmanagement“, sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. Die als Durchbruch gefeierten Beschlüsse der jüngsten Umweltministerkonferenz seien lediglich wirkungslose Nebelkerzen.
Der Vorschlag, den Schutzstatus des Wolfes zu lockern, ist das Ergebnis eines Konsultationsprozesses, den die EU-Kommission im Sommer angestoßen hatte. Eine darauf aufbauende Analyse kommt zum Ergebnis, dass der Wolfsbestand in fast allen EU-Staaten zunimmt oder zumindest stabil ist. Der Wolf kommt in allen EU-Ländern vor, ausgenommen die Inselstaaten Irland, Zypern und Malta. Auch die Weltnaturschutzorganisation IUCN stuft den Wolf in Europa als nicht gefährdet („Least Concern“) ein. Die EU-Analyse bestätigt zudem, dass es sich bei der europäischen Wolfspopulation um eine einzige Population (mit einzelnen Subpopulationen) handelt.
Der DJV fordert darüber hinaus eine Änderung des Schutzstatus nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU, um größere Spielräume beim Management zu haben. Voraussetzung dafür ist die Änderung des Schutzstatus nach der Berner Konvention. Auch nach einer möglichen Herabstufung des Schutzstatus müssten die EU-Mitgliedsstaaten dafür sorgen, dass der günstige Erhaltungszustand des Wolfes gewahrt bleibt.
Quelle: DJV