Agrarausschuss im Bundesrat will Ausnahme für Jagdhunde kippen. JGHV und DJV kritisieren Vorstoß als kontraproduktiv für Tierschutz. Bundesrat und Bundesregierung sind aufgefordert, das präventive Kürzen der Rute weiterhin zuzulassen.
Der zuständige Agrarausschuss im Bundesrat spricht sich für ein vollständiges Kupierverbot bei Jagdhunden aus – entgegen dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes der Bundesregierung. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Jagdgebrauchshundverband (JGHV) kritisieren diesen Vorstoß als unnötig und kontraproduktiv im Sinne des Tierschutzes: Das Kupieren der Rute im Welpenalter um bis zur Hälfte der Gesamtlänge findet bei Jagdhunden ausnahmslos zum Gesundheitsschutz statt. Verletzungen im Erwachsenenalter können bei Jagdhunden im Einsatz zu schweren Entzündungen im Rückenmark und bis zum Tod führen. DJV und JGHV fordern den Bundesrat, sowie im zweiten Schritt die Bundesregierung und den Bundestag auf, im Sinne des Tierwohls das präventive Kupieren von bestimmten Jagdhunderassen wie bisher zuzulassen.
Der aus Gründen des Klimaschutzes erforderliche Waldumbau nach Sturm-, Käfer- und Dürrekalamitäten auf etwa einer halben Million Hektar Fläche erfordern, ebenso wie die Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest verstärkt gut ausgebildete, geprüfte und gesunde Jagdgebrauchshunde für die Stöberjagd. Bei ihrer Arbeit sind diese in unwegsamem Gelände unterwegs. Umgestürzte Bäume, Brombeeren, Schwarzdorn und Schilf können bei langer Rute zu schwersten Verletzungen führen. Die Folgen sind erhebliche Schmerzen und Leiden, die eine Amputation im Erwachsenenalter erforderlich machen können.
Das Kupieren von Jagdhunden innerhalb der ersten drei Lebenstage ist unproblematisch. Eine innerartliche Kommunikation ist auch mit kupierter Rute zweifelsfrei möglich. Kupierte Hundewelpen dürfen selbstverständlich nur an Jagdscheininhaber abgegeben werden. Entgegen den Ausführungen in der Begründung des Agrarausschusses im Bundesrat gibt es in Ländern, in denen ein Kupierverbot besteht, nachweislich tierschutzrelevante Probleme, sofern Jagdarten angewendet werden, die mit deutschen Verhältnissen vergleichbar sind. Fälle von Rutenverletzungen sind bei nicht kupierten Hunden keine Seltenheit.
Die Bundesregierung hat am 24. Mai 2024 einen Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Demnach soll an der bewährten Kupier-Praxis bei Jagdhunden festgehalten werden. Der Bundesrat wird am 5. Juli 2024 auf Basis der Empfehlungen des Agrarausschuss über eine Stellungnahme beraten. Hierzu kann sich dann die Bundesregierung äußern und der Entwurf für das neue Tierschutzgesetz wird abschließend im Bundestag beraten.
Quelle: DJV