4. Februar 2021 (DJV) Berlin: DJV appelliert an Sonder-Agrarministerkonferenz: Umsetzung der GAP in nationalen Strategieplan mit weniger Bürokratie und mehr Praxisbezug. Neuartige Eco-Schemes bieten Potenzial für Biodiversität und Landwirtschaft.
Anlässlich der morgigen Sonder-Agrarministerkonferenz fordert der Deutsche Jagdverband (DJV) mehr Anreize für Landwirtinnen und Landwirte, die Artenvielfalt fördern wollen. Zur Debatte steht ein nationaler Strategieplan, der regeln soll, wie ab 2023 die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) auf nationaler Ebene umgesetzt wird. Der neuartige Ansatz von sogenannten Eco-Schemes (Öko-Regeln) bietet nach DJV-Ansicht Potential, die Landwirtschaft nachhaltiger zu gestalten. Landwirte können aus einem Katalog Maßnahmen wählen, die am besten zu ihrer Betriebsstruktur passen. „Mehr Artenschutz auf dem Acker funktioniert nur, wenn Landwirte praktikable Anreize und Werkzeuge in die Hand bekommen. Dazu gehören unbürokratische Eco-Schemes“, sagte DJV-Vizepräsident Helmut Dammann-Tamke.
Im Gegensatz zu klassischen Agrarumweltmaßnahmen aus der zweiten Säule dürfen Eco-Schemes zusätzlich eine finanzielle Anreizkomponente enthalten, die über Einkommensverluste hinausgeht. Der DJV fordert die Landwirtschaftsministerinnen und -minister auf, den Katalog der Eco-Schemes sinnvoll auszugestalten. Entscheidend für eine Steigerung von Artenvielfalt und Artenschutz sind Maßnahmen, von denen Insekten, Feldvögel, Wildtiere und Landwirtschaft gleichermaßen langfristig profitieren. Eine konkrete Maßnahme könnte beispielsweise der Anbau von Wildpflanzen statt Mais zur Biogaserzeugung sein – als produktionsintegrierte Maßnahme. Auch mehrjährige Brachen mit heimischen Wildpflanzen, Altgrasstreifen und mehrjährige Blühstreifen begrüßt der DJV.
Modellprojekte wie die Allianz für Niederwild (Landesjagdverband Baden-Württemberg) oder das Kooperationsprojekt „Bunte Biomasse“ (Veolia Stiftung, Deutsche Wildtier Stiftung und DJV) zeigen: Es gibt verschiedene praxistaugliche Maßnahmen, die Ökologie und Ökonomie in Einklang bringen. Derartige Erkenntnisse müssen im Rahmen der künftigen Agrarpolitik auf Landes- und Bundesebene berücksichtigt werden.
Bis Ende 2021 müssen Bund und Länder anhand des nationalen Strategieplans gegenüber der EU darlegen, nach welchen Kriterien die Gelder aus Brüssel an die Landwirtinnen und Landwirte ab 2023 ausgezahlt werden. Der negative Trend bei vielen spezialisierten Arten wie Rebhuhn, Feldlerche und Kiebitz ist nach wie vor ungebrochen. Die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen der Länder (AUKM) aber auch das europaweite Greening haben bisher keinen merklichen Effekt auf die Artenvielfalt in der Kulturlandschaft gezeigt. Insbesondere AUKM gelten als unflexibel, zu bürokratisch und sind mit einem hohem Sanktionsrisiko behaftet. Dies macht sie besonders unattraktiv.