Geplante Novelle des Waffenrechts: Die Verbände im FWR lehnen Beteiligung von Gesundheitsämtern bei Zuverlässigkeitsprüfung ab. Verfahrensabläufe und Kommunikation müssen stattdessen verbessert werden. Vorgehen des Bundesinnenministeriums wird kritisiert.
Für das geplante Gesetz zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfung hat das Bundesinnenministerium den Verbänden nach Veröffentlichung lediglich vier Werktage zur Stellungnahme eingeräumt. Die im Forum Waffenrecht (FWR) zusammengeschlossenen Verbände protestieren gegen dieses Vorgehen. Wenige Tage zuvor hatte Stephan Mayer, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium (BMI), auf Nachfrage der Verbände noch erklärt, dass eine weitere Änderung des Waffengesetzes in der aktuellen Wahlperiode nicht geplant sei. Mithilfe des Attentats von Hanau begründet das Ministerium jetzt seinen Vorstoß, künftig Gesundheitsämter einzubeziehen, wenn es um die waffenrechtliche Eignung geht. Das FWR stellt in seiner nun vorliegenden Stellungnahme klar, dass diese weder Fachkompetenz, noch überhaupt Informationen haben, die einen Sicherheitsgewinn bringen könnten. Es brauche keine weiteren Abfragen von weiteren Behörden. Vielmehr müssten dringend Verfahrensabläufe verbessert werden, um die schon jetzt weitgehenden Überprüfungsmöglichkeiten überhaupt effizient nutzen zu können. Zudem stellen die Verbände klar, dass die zurückliegenden Monate bereits gezeigt haben, dass Gesundheitsämter begrenzte Kapazitäten haben und deren Einbeziehung zu einer weiteren Verzögerung der Bearbeitung führen werde.
„Wir haben ein generelles Problem im Vollzug des Waffengesetzes und keine Lücken in diesem selbst, die noch zu füllen wären“, sagte FWR-Geschäftsführer Frank Göpper. Dies zeigt insbesondere der Fall Hanau: Der Attentäter ist zwischen 2002 und 2020 in 15 polizeilichen und staatsanwaltlichen Akten aufgetaucht. Der Entzug seiner Waffenbesitzkarten oder eine psychiatrische Begutachtung wurden trotzdem nicht angeordnet. Immer weitere Vorgaben und Abstimmungsprozesse überfordern die beteiligten Behörden schon jetzt. Deutlich macht dies auch die erst vor einem Jahr im Waffengesetz eingeführte Regelabfrage beim Verfassungsschutz. Die Frist zur Untätigkeitsklage wurde anfänglich häufig überschritten. Auch jetzt verlaufen Prüfung und Datenweitergabe teils noch stotternd. Wird der Jagdschein beispielsweise nicht fristgerecht verlängert, weil die waffenrechtliche Abfrage beim Verfassungsschutz zu lange dauert, drohen praktische Probleme: Jagdpachtverträge werden plötzlich nichtig, der Munitionsbesitz illegal. Gleichsam unbefriedigend ist die schleppende Erlaubniserteilung für Sportschützen und Sammler, wenn sich ein Verfahren über Monate hinzieht.
Hält das BMI trotz der aufgeworfenen Fragen an der Änderung des Waffengesetzes fest, sollte nach Auffassung der Verbände auch die Möglichkeit genutzt werden, die handwerklichen Fehler der letzten Änderung des Waffengesetzes zu korrigieren. Dazu gehören vor allem die vollkommen unbefriedigenden Regelungen zu den Magazinen, welche sowohl in Lang- wie Kurzwaffen eingesetzt werden können sowie die unnötige Begrenzung der Erwerbsmöglichkeit für Sportschützen bei der sogenannten gelben Waffenbesitzkarte.